Vergütung
Die Vergütung des Rechtsanwaltes bestimmt sich nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Aussagen über die Höhe der Vergütung können nur im Einzelfall getroffen werden, wenn der Inhalt der Beauftragung mit dem Mandanten abgestimmt wurde.
Sinnvoll kann der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sein, da diese bedingungsgemäß in einer Vielzahl von Fällen die Vergütung des Rechtsanwaltes übernimmt.
In bestimmten Fällen haben Sie Anspruch auf Beratungshilfe (weitere Informationen dazu unter: www.justiz.nrw.de/BS/formulare/beratungshilfe/AG_I_1.pdf) bzw. Prozesskostenhilfe (weitere Informationen dazu unter: http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/prozesskostenhilfe/index.php