Impressum
Impressum / Pflichtangaben nach dem MDStV / TDG
Redaktionell verantwortlich:
Rechtsanwalt Rüdiger Fromme
Ostbürener Straße 94 b
58730 Fröndenberg
Tel.: 02373 / 76 09 530
Fax :02373 / 76 09 531
eMail: ra.fromme@web.de
Web: www.ruediger-fromme.de
Steuernummer: 316/5080/1721
Pflichtangaben gem. § 6 TDG (2002)
Rüdiger Fromme ist in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen.
Zuständige Rechtsanwaltskammer:
Rechtsanwaltskammer Hamm
Ostenallee 18
59063 Hamm
Telefon: 02381-985000
Telefax: 02381-985050
E-Mail: info@rak-hamm.de
Homepage: www.rechtsanwaltskammer-hamm.de
Die Tätigkeit der Anwälte bzw. Anwältinnen, die auf dieser Homepage vorgestellt werden, unterliegt den folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA),
Fachanwaltsordnung (FAO),
Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft (CCBE-Berufsregeln),
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO),
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Den Text dieser Vorschriften finden Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK): www.brak.de.
___________________________________________________________
VERSICHERUNGSBERATER
Rüdiger Fromme
Ostbürener Straße 85
58730 Fröndenberg
Tel.: 02373 / 75 71 91
Zulassung als Versicherungsberater nach § 34 e der GewO
durch die IHK Dortmund.
Register Nr.: D-TPUB-IYH98-44
Haftungsausschluss
Die auf dem Server bereitgestellten Angaben wurden sorgfältig geprüft. Dessen ungeachtet kann keine Gewähr für die Korrektheit, Vollständigkeit, Qualität oder letzte Aktualität der Angaben bzw. bereitgestellten Informationen übernommen werden.
Urheberrechtshinweise
Texte, Bilder, Grafiken sowie Layout dieser Seiten unterliegen weltweitem Urheberrecht. Unerlaubte Verwendung, Reproduktion oder Weitergabe einzelner Inhalte oder kompletter Seiten werden sowohl straf- als auch zivilrechtlich verfolgt. Dabei sind allein nach deutschem Zivilrecht Unterlassung und Schadenersatz, Überlassung oder Vernichtung der Vervielfältigungsvorrichtungen sowie die öffentliche Bekanntmachung des Urteils möglich. Unterlassungsansprüche werden vom Gericht mit Ordnungsgeldern bis zu 250.000,00 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten gesichert. Bei strafrechtlicher Verfolgung drohen im Einzelfall Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren.